780 Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds
Innovationsassistenz
Unterstützung bei der Realisierung von Innovationsvorhaben, die sich nachhaltig positiv auf die Unternehmenstätigkeit auswirken, unter folgenden Voraussetzungen
Aufnahme eines Mitarbeiters (Innovationsassistenten)
Durchführung innovationsbezogener Weiterbildung
Gefördert werden folgende Kosten des Innovationsvorhabens:
Personalkosten des Innovationsassistenten
Weiterbildungskosten des Innovationsassistenten und anderer betroffener Mitarbeiter
Externe Beratungskosten
Die Zeiträume für die Einreichung (2 mal pro Jahr) werden vom WAFF bekanntgegeben;
nächste Einreichfrist: von 5.12.2011 bis 6.2.2012.
Gefördert werden erst Unternehmen ab 12 Monate nach der Gründung.
Förderung in Form von Zuschüssen in der Höhe von
50% der Personalkosten eines für Innovationsprojekt neu eingestellten Mitarbeiters für max. 18 Monate, max. € 47.000,--
50% der für die Umsetzung erforderlichen Weiterbildungskosten max. € 7.300,--
50% der für die Umsetzung erforderlichen externen Beratungskosten max. € 4.700,--