3000 NeuFÖG (Neugründungsförderungsgesetz)
Erleichterungen bei Firmengründung
Gefördert wird die Neugründung und Übernahme von KMU:
Folgende Befreiungen können im Rahmen der Gründung / Übernahme in Anspruch genommen werden:
die Befreiung von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch eine Neugründung unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen
Abgaben für gründungsbedingte Konzessionserteilungen
Niederlassungsbewilligungen
Genehmigungen zur Berufstätigkeit und Betriebserrichtung
Nachsichten von Berufszulassungserfordernissen
Kenntnisnahme von Anzeigen über die GeschäftsführerInnenbestellung etc.
die Befreiung von Gerichtsgebühren für die Eintragungen in das Grundbuch sowie der Grunderwerbsteuer für die Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage, sofern Gesellschaftsrechte oder Anteile am Vermögen der Gesellschaft als Gegenleistung gewährt werden
die Befreiung von Gerichtsgebühren für die Eintragungen in das Firmenbuch
die Befreiung von der Gesellschaftsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten
die Befreiung von Lohnnebenkosten, im Speziellen von
Dienstgeberbeiträgen und Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag für beschäftigte ArbeitnehmerInnen für den Kalendermonat der Neugründung sowie in den darauf folgenden elf Kalendermonaten zum Familienlastenausgleichsfonds
Wohnbauförderungsbeiträgen des/der ArbeitgeberIn
Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung