2030 Österreichische Hotel- und Tourismusbank
TOP-Tourismus-Förderung 2007 - 2013:
Teil C: TOP Kooperation
Förderung der Bildung und Weiterentwicklung von betrieblichen und regionalen Kooperationen, die auch grenzüberschreitend sein können.
Antragsberechtigt sind:
physische + juristische Personen, sonstige Gesellschaften des Handelsrechts (KMU)
Körperschaften öffentlichen Rechts
in nationalen Regionalfördergebieten
(bei touristischen Infrastruktureinrichtungen)
Kooperationen
Gefördert werden Maßnahmen
die im Bereich Marktpräsenz liegen
die Kostenvorteile ermöglichen sollen
die Dienstleistungsqualität erhöhen
leistungsfähige Vertriebssysteme oder
oder einen direkten aktiven zum Ziel haben
Zuschuss in der Höhe von max. 50% zu
externen Kosten (Honoraren),
maximal 35 Tagwerke à € 660,- (€ 23.100,-)
anerkennbaren Nebenkosten von max. 30%
Projektgröße min. € 5.000,--, maximal de-minimis Grenze
(derzeit € 300.000,-)
Programmlaufzeit bis 31.12.2013