9000 Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie
Unterstützung des Ausbauesvon Anschlussbahnen
Unterstützung der Errichtung, Erweiterung, Modernisierung oder Erhaltung von Anschlussbahnen mit positiven Auswirkungen auf Umweltschutz oder Verkehrssicherheit.
Förderung von Anlagen / Einrichtungen, die ausschließlich und unmittelbar dem Anschlussbahnbetrieb / Anschlussbahnverkehr dienen, wie:
Gleisanlagen samt Zubehör
Gleisrampen, befestigte Verladeflächen, Beleuchtung, Einfriedungen, Überdachungen
Be- und Entladegeräte (Krananlagen, Stapler), Gleiswaagen
Vorkehrungen für die Manipulation von gefährlichen Gütern
Fahrzeuge, die nur dem Betrieb der Anschlussbahn dienen (keine Streckentriebfahrzeuge), Vorrichtungen zum Bewegen von Waggons (Seilspindelanlagen etc.)
Zuschuss zu Investitionskosten
für Erhaltung oder Verbesserungsmaßnahmen max. 30 %,
(max. 40% in Regionalfördergebiet), max. € 1,5 Mio.
für Errichtung, max. 40 %,
(max. 50% in Regionalfördergebiet), max. € 3,0 Mio.
für Erweiterung oder Modernisierung max. 40 %,
(max. 50% in Regionalfördergebiet), max. € 2,5 Mio.
Minimale Projektgröße: ab Zuschuss von € 15.000,-
Programmlaufzeit bis 31.12.2012