2160 Kommunalkredit Austria
Umweltförderung im Inland / Biomasse-Einzelanlagen
Förderung der Verwendung von erneuerbaren Energieträgern. Biomassefeuerungen zur zentralen Versorgung von betrieblich
genutzten Objekten (Gewerbebetrieb, Vereinshaus usw.).
Unterstützung von Maßnahmen zur Errichtung von
Automatisch beschickten Biomassefeuerungsanlagen
(Feuerungsanlage, Beschickung, Rauchgasreinigung)
Stückholzkesseln in Zentralheizungssystemen
(keine Kachelöfen, nur Kessel mit Typenprüfung ausschließlich für Holz, keine Allesbrenner)
sowie mit der Maßnahme verknüpfte Nebenkosten
(z. B. Heizhaus, Spänesilo, Zerspaner bzw. Hacker etc.)
Förderungsbasis
"De-minimis"-Förderung: gesamte umweltrelevante
Investitionskosten, bis 50 kW Nennwärmeleistung
max. € 600,- /kW, darüber max. € 300,- /kW.
Förderung über der "de-minimis"-Grenze: umweltrelevante Mehrinvestitionskosten: werden durch Abzug der durch das Projekt erzielten Kosteneinsparungen innerhalb von fünf Jahren von den gesamten umweltrelevanten Investitionskosten ermittelt. Bei Neuanlagen wird ein fiktiver Ölkessel angenommen und die Einsparung über den aktuellen Ölpreis berechnet.
Zuschuss zu den förderbaren Kosten von max 30%;
Projektgröße min. € 5.000,--.