2272 Kommunalkredit Austria
Effiziente Energienutzung / Umstellung auf LED-Systeme
Unterstützung von natürlichen oder juristischen Personen, z.B.:
Unternehmen
Einrichtungen der öffentlichen Hand in Form eines Betriebs mit marktbestimmter Tätigkeit
Konfessionellen Einrichtungen und gemeinnützigen Vereinen
Förderung von LED-Systemen zur Beleuchtung von betrieblich genutzten Objekten:
Ersatz von konventionellen Leuchten oder Leuchtmitteln (z. B. Glühlampe, Leuchtstoffröhre) durch LED-Systeme bzw. Leuchtmittel.
Lichtsteuerungssysteme (bewegungsaktivierte/ tageslichtabhängige Steuerung) in Kombination mit LED-Systemen.
Beleuchtungssysteme für Außenanlagen und Werbeflächen werden nicht gefördert
Die Anschlussleistung der installierten LED-Leuchtmittel muss zumindest 1 kW betragen.
Zuschuss (de-minimis) zu den förderbaren Kosten, bei
Tausch von Leuchtmitteln: € 300 pro kW
mit Installation eines Lichtsteuerungssystems € 400 pro kW
Tausch von Leuchten € 600 pro kW
mit Installation eines Lichtsteuerungssystems € 700 pro kW
max. 30% der gesamten umweltrelevanten Investitionskosten