2220 Kommunalkredit Austria
Umweltförderung im Inland / Stromproduzierende Anlagen
Förderung der Eigenversorgung mit Strom.
Unterstützung von Maßnahmen zur Errichtung von Anlagen zur Stromerzeugung aus
Windkraft,
Wasserkraft
Photovoltaik und
Biogas
die nicht ins öffentliche Netz einspeisen.
Förderwerber sind sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Unternehmen
Konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine;
Einrichtungen der öffentlichen Hand
Energieversorgungsunternehmen.
Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, die aus anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaftsförderung, Beihilfen erhalten.
Förderbar sind die umweltrelevanten Kosten der Investition.
Zuschuss zu den Förderbaren Kosten von 30%; Projektgröße min. € 10.000,--.