2170 Kommunalkredit Austria
Umweltförderung im Inland / Biomasse Kraft-Wärme-Kopplung
Förderung der Verwendung erneuerbarer Energieträger durch Unterstützung von Maßnahmen zur Errichtung von Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse
Antragsberechtigt sind sämtliche natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind und nicht von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaftsförderung, gefördert werden.
Gefördert werden mit fester oder flüssiger Biomasse betriebene Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung für die Eigenversorgung sowie netzgekoppelte Anlagen unter Abzug der tariffinanzierten Anlagenteile. Der Wärmeanteil wird auch bei netzgekoppelten Anlagen zur Gänze gefördert.
Förderungsfähig sind:
Automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen (Feuerungsanlage, Beschickung,
Rauchgasreinigung)
Kessel (Dampfkessel, Thermoölkessel)
Verstromung (Dampfturbine, BHKW etc.)
Wärmeverteilnetz
Förderbar sind die umweltrelevanten Kosten der Investition
Zuschuss zu den förderbaren Kosten von max. 30%; Projektgröße min. € 10.000,--.