2267 Kommunalkredit Austria
Umweltförderung im Inland / Klimatisierung und Kühlung
Unterstützung von natürlichen oder juristischen Personen, z.B.:
Unternehmen allgemein
Konfessionellen Einrichtungen und gemeinnützigen Vereinen
Betriebe der öffentlichen Hand mit marktbestimmter Tätigkeit
Energieversorgungsunternehmen
Förderung von Maßnahmen zur
Klimatisierung:
Adsorptions- oder Absorptionskältemaschinen einer (Kälteleistung bis 750 kW) betrieben mit
erneuerbaren Energieträgern
(z.B. Solarenergie oder Biomasse) oder
industrieller Abwärme sowie Fernwärme
Free Cooling Systeme auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser, etc.
Bereitstellung von Prozesskälte:
Prozesskühlanlagen mit alternativen Kältemitteln,
z.B. CO2 oder Ammoniak, aber nur bei mind. 1 Jahr Betriebdauer vor einer gesetzlichen Erfordernis.
Zuschuss zu den förderbaren Kosten (min. € 10.000,-)
für"De-minimis"-Projekte: max. 30% der gesamten umweltrelevanten Investitionskosten;
für Projekte über "de-minimis": max. 40 % der
umweltrelevanten Mehr-Investitionskosten aber max. 30% der gesamten umweltrelevanten Investitionskosten.
Umweltrelevante Mehr-Investitionskosten = (ges. umweltrelevante Investitionskosten) - (Einsparung innerhalb von 5 Jahren)