Förderungen LAND SALZBURG : Betriebsneugründungs- und Übernahme Förderungsaktion


6340 LAND SALZBURG - Betriebsneugründungs- und Übernahme-Förderungsaktion

Geltungsdauer:

ab 01.01.2002

Kriterien:

Salzburg

Förderungswerber:

Einzelunternehmer und Personengesellschaften mit ausschließlich natürlichen Personen als Gesellschafter mit Hauptsitz des Unternehmens im Bundesland Salzburg mit maximal 250 Beschäftigten, maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme.
Förderungswerber bzw. sämtliche Gesellschafter der förderungswerbenden Gesellschaft dürfen bis zur Gründung oder Übernahme noch nicht selbständig tätig gewesen sein. Eine bisherige unselbständige Tätigkeit muss innerhalb eines angemessenen Zeitraumes aufgegeben werden (bei Gesellschaften muss nur der gewerberechtliche Geschäftsführer die bisherige unselbständige Tätigkeit aufgeben).

Förderungszweck:

Förderung der Gründung (= Neugründung bzw. Übernahme) von wettbewerbsfähigen, wirtschaftlich selbständigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft.

Förderungsgegenstand:

  1. Investitionen

  2. Bei Betriebsübernahme die Kosten (Ablöse) für die Übernahme von Räumlichkeiten (Gebäude), Einrichtungen und Maschinen (zu den Ablösen zählen auch Versorgungsrenten an den Übergeber und Schuldübernahmen)

  3. Betriebsmittel (laufende Aufwendungen für die ersten 6 Monate ab Betriebseröffnung)

Ausschlussgrund:

· Neugründung und Übernahme durch bereits selbständige Unternehmer

· Neugründung durch bisher nicht selbständig tätig gewesene Ehegatten eines Unternehmers im Rahmen und am Standort des bereits bestehenden Unternehmens, sofern es sich um den gleichen oder einen ähnlichen Betriebsgegenstand handelt

· Schaffung neuer Beherbergungskapazitäten in Gemeinden, die bereits über ein ausreichendes Bettenangebot verfügen

· Anschaffung oder Übernahme von Kraftfahrzeugen, für die kein Vorsteuerabzug zusteht (PKW, Kombinationskraftwagen, Krafträder). Ausgenommen hiervon sind Anträge von Taxi- und Mietwagenunternehmen sowie Handelsvertretern. Bei den Letztgenannten darf die zu fördernde Kredithöhe € 9.500,-- nicht übersteigen, wenn sich der Antrag ausschließlich auf die Anschaffung eines nicht vorsteuerabzugsberechtigten Kraftfahrzeuges beschränkt

· Konzessionsablösen, immaterielle Firmenwerte, Aufwendungen zum Erwerb eines Kundenstockes und Leasingfinanzierungen

· Investitionen, die landespolitischen Zielsetzungen und Interessen widersprechen, wie zB Spielsalons, Videotheken, Sexshops sowie der Handel und Verleih von Spielautomaten einschliesslich der sogenannten "Umfeldinvestitionen"

· Ankauf von unbebauten Grundstücken

Art und Ausmaß der Förderung

Die Förderung erfolgt durch einen Zinsenzuschuss von 3% p. a. mit einer Förderlaufzeit von 5 Jahren. Bei rein baulichen Investitionen kann dem Zinsenzuschussplan eine 10-jährige Laufzeit zugrunde gelegt werden. Die Kreditlaufzeit selbst ist von der Förderlaufzeit unabhängig; sie kann daher auch für eine längere, nicht aber für eine kürzere Laufzeit vereinbart werden.

Die Eigenfinanzierung beträgt 25% der Investitionskosten und/oder Übernahmekosten (ohne USt). Dies gilt auch für Investitionen, die die Bagatellgrenze nicht überschreiten.

Die Höhe des zu fördernden Investitions- und/oder Übernahmekredites, für den Zinsenzuschüsse beantragt werden können, kann höchstens € 44.000,-- betragen. Die Höhe des zu fördernden Betriebsmittelkredites beschränkt sich auf 25% des geförderten Investitionskredites, jedoch höchstens € 11.000,--; unabhängig von Investitionen kann ein Zinsenzuschuss zu einem Betriebsmittelkredit bis zu € 3.650,-- beantragt werden. Die Höhe des zu fördernden Betriebsmittelkredites kann bei Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften, die ein vollständiges Sortiment von Lebensmitteln führen, unabhängig von Investitionen, bis zu € 14.500,-- betragen.

Der förderbare Gesamtkreditbetrag darf im Regelfall € 55.000,--, bei Lebensmittelgeschäften € 58.500,-- nicht überschreiten.

Anmerkung:

Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn der Förderungswerber keine der bestehenden Förderaktionen des Bundes für Neugründung und Übernahme von gewerblichen Betrieben in Anspruch nehmen kann oder diese Fördermöglichkeiten nicht ausreichend waren (keine Doppelförderung).
Bürgschaftsübernahmen werden nicht als Förderung gewertet.
Ein Antrag auf Zinsenzuschuss zu einem Investitionskredit kann jedenfalls in dieser Förderaktion gestellt werden, wenn er die Bagatellgrenze von EUR 3.650,-- nicht überschreitet. Diese Bagatellgrenze errechnet sich aus den Investitionskosten (ohne USt) abzüglich dem Eigenanteil von 25 %. Zusätzlich kann ein Zinsenzuschuss zu einem Betriebsmittelkredit von bis zu EUR 3.650,-- beantragt werden.
Zinsenzuschüsse werden gewährt, wenn die Aufwendungen nicht länger als 6 Monate vor Einlangen des Förderantrages bei der Landesregierung getätigt und der Antrag bis längstens 6 Monate ab Wirksamkeit der Gewerbeberechtigung gestellt wird.

Informationen über ergänzende Fördermöglichkeiten für Beratungsdienstleistungen für JungunternehmerInnen erhalten Sie unter http://www.salzburg.gv.at/pdf-rwf-jungunternehmerberatungsfoerderung

Einreichung:

Dem Förderungsansuchen sind folgende Unterlagen in Kopie beizuschließen:
- Lebenslauf und GKK-Versicherungszeitenbestätigung
- Gewerbeschein und Kammermitgliedschaft
- Bonitätsbeurteilung und Stellungnahme der Bank
- Kostenvoranschläge/Rechnungen
- Bei Übernahme: Übergabevertrag bzw. Miet-/Pachtvertrag

Das Förderungsansuchen ist im Wege der kreditgewährenden Bank einzubringen beim:
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 15/02
Wirtschafts- und Technologieförderung
Postfach 527
A-5010 Salzburg

Autor:

Helga Thoma

Ansprechpartner in der Wirtschaftskammer:

Zisler Dr. Walter

Ausdruck der Langversion:

drucken

Disclaimer:
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muß immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.


Stichworte:

Förderung, Investition, Technologie, Innovation, Entwicklung, Finanzierung,





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