Ausschlussgrund:
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· Investitionen, deren förderbare Kosten weniger als € 10.000,-- betragen
· Vorhaben, für welche die gesicherte Finanzierung nicht nachgewiesen werden kann
· Vorhaben, die nicht durch bestehende Berechtigungen gedeckt sind
· leasingfinanzierte Investitionen
· laufende Aufwendungen ohne Projektcharakter (keine Betriebsmittelförderung)
· Investitionen, die innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit (Betriebsneugründung) durchgeführt wurden. Ausnahme: Die Erweiterung des Berechtigungsumfanges oder die kontinuierliche Fortführung einer selbständigen unternehmerischen Tätigkeit am Standort aufgrund einer neuen Berechtigung
· Ankauf bzw. Ablöse von Geschäftseinrichtungen sowie Unternehmenskäufe und die Anschaffung gebrauchter Wirtschaftsgüter
· Investitionen, mit deren Durchführung vor Einreichung des Förderansuchens begonnen wurde
· Investitionen, die landespolitischen Zielsetzungen und Interessen widersprechen, wie z.B. Spielsalons, Sexshops sowie der Handel und Verleih von Spielautomaten einschließlich der sogenannten "Umfeldinvestitionen"
· Ankauf von Grundstücken und Baulichkeiten
· Finanzierung von periodisch wiederkehrenden Reparaturen sowie Instandhaltungsmaßnahmen an Maschinen, Geräten, Einrichtungen sowie an Baulichkeiten.
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Art und Ausmaß der Förderung
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Bei Finanzierung mit Eigenkapital:
Zuschuss (Prämie) in Höhe von 5% der förderbaren Investitionskosten; bei Förderanträgen, die ab 1.12.2008 bis 31.12.2009 eingereicht werden, beträgt die Prämie 10%.
Mindesterfordernis: förderbare Investitionskosten € 10.000,--, max. € 35.000,--; bei Fahrzeugen max. € 20.000,--.
Fahrzeugförderung nur für Lebensmittel-Einzelhandel mit vollständigem Lebensmittelsortiment, konzessioniertes Güterbeförderungsgewerbe, Autobusunternehmen, Marktfahrer/-händler
Bei kreditfinanzierten Investitionen:
Zinsenzuschuss in Höhe von 2% p.a.; bei Förderanträgen, die ab 1.12.2008 bis 31.12.2009 eingereicht werden, beträgt der Zinsenzuschuss 4% p.a., Laufzeit bis zu 7 Jahre
Förderbemessungsgrundlage: max. 75% der förderbaren, kreditfinanzierten Kosten
Mindesterfordernis: förderbare Investitionskosten € 10.000,--, max. € 26.250,--
Fahrzeugförderung: max. € 15.000,-- für die oben angeführten Berufsgruppen
Zusätzlich: Regionalförderung
Zusätzliche Prämie von 5% bzw. für kreditfinanzierte Investitionen zusätzlich 2% Zinsenzuschuss p.a.; bei Förderanträgen, die ab 1.12.2008 bis 31.12.2009 eingereicht werden, beträgt die zusätzliche Prämie 10% (somit insgesamt 15%) bzw. für kreditfinanzierte Investitionen der Zinsenzuschuss zusätzlich 4% p.a. (somit insgesamt 6%), Förderungslaufzeit max. bis zu 7 Jahre, max. bis zu den vorangeführten Förderbemessungsgrundlagen für Investitionen in folgenden Gemeinden:
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Bezirk Tamsweg - nationales Regionalförderungsgebiet Lungau
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Lammertal - Gemeinden Abtenau, Annaberg und Rußbach
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Saalachtal - Gemeinden Lofer, St. Martin bei Lofer, Unken und Weißbach
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Oberpinzgau - Gemeinden Krimml, Wald im Pinzgau, Neukirchen am Großvenediger, Bramberg am Wildkogel, Hollersbach, Mittersill, Stuhlfelden, Uttendorf und Niedernsill
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Unterpinzgau - Gemeinden Bruck, Dienten, Fusch, Lend, Rauris und Taxenbach
ACHTUNG:
Investitionen, mit deren Durchführung vor Einreichung des Förderansuchens begonnen wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das Förderansuchen ist daher vor Investitionsbeginn einzureichen!
Die angeführten Förderungen können alternativ einmal pro Jahr beantragt werden.
Ausnahme: Bei Fahrzeugförderung ist ein Antrag einmal in fünf Jahren möglich.
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