6440 LAND SALZBURG
Wirtschaftsbezogene Innovations- und Forschungsförderung
Unterstützung von Gewerblichen Unternehmungen (Mitglieder der WK Salzburg), Einzelforschern oder Forschungseinrichtungen mit Standort in Salzburg, sowie von F&E-Dienstleistern, die ihre Wertschöpfung in Salzburg erbringen.
Förderung von betrieblichen Innovationen, insbesondere:
Verbesserung der Marktchancen, Ertragskraft und des innovativen Outputs
Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit (positive Arbeitsplatzeffekte)
Förderbare Maßnahmen:
F&E-Projekte, besonders in KMUs
Organisations-, Produktions- oder Logistikverbesserungen
Initiierung und Verstärkung von Innovationsnetzwerken
Verbreitung und Verwertung von F&E-Ergebnissen
mit Technologietransferprojekten verbundene infrastrukturelle Maßnahmen
Anschlussförderung an FFG Basisprogramm:
Mix aus Zuschuss und Darlehen, max. 70% der förderbaren Projektkosten durch Zusatzdarlehen im Ausmaß bis zu 20%.
• Innovations- und forschungsbezogene Sonderförderung des Landes bis max. € 20.000,-
Die kombinierte F&E-Förderung von FFG und Land ermöglicht eine Gesamtförderung bis zur Obergrenze von 70% der förderbaren Projektkosten: Zusätzlich zur FFG-Basisförderung von ca. 20% FFG-Beitrag und ca. 30% FFG-Darlehen bezogen auf die förderbaren Projektkosten, Zinssatz derzeit fix 2,5%, Laufzeit ca. 3,5 Jahre, stellt die FFG für Salzburger Projekte ein weiteres Zusatzdarlehen (analoge Konditionierung) im Ausmaß bis zu 20% der förderbaren Projektkosten zur Verfügung.
Zur Abgeltung der Kosten für die Zusatzdarlehen sowie das zusätzliche Kapitalrisiko stellt das Land der FFG bis Ende 2009 einen Betrag bis zu einer Million Euro zur Verfügung. Gegebenenfalls kann das Zusatzdarlehen des Landes auch durch EU-Mittel aus dem RWF-Programm ersetzt werden. Im Fall, dass das Zusatzdarlehen des Landes seitens der FFG nicht gewährt wird, kann innerhalb von drei Monaten nach FFG-Zusage eine alternative Aufstockung der FFG-Förderung bei der Wirtschaftsabteilung des Landes beantragt werden.
• Kofinanzierung zu wirtschaftsnahen Förderprogrammen (Bund, EU und ähnliche)
Die Förderung unterliegt, außer im Punkt "Kofinanzierung", der de-minimis-Regelung.
Ergänzende bzw. alternative Förderungsinstrumente:
• FFG-Förderung als Basisförderung
• Innovationsförderung der Stadt Salzburg:
Für in der Stadt Salzburg angesiedelte Betriebe gibt es beim Magistrat Salzburg eine zusätzliche Innovationsförderung.
Programmlaufzeit bis 31.12.2010
6440 LAND SALZBURG - Wirtschaftsbezogene Innovations- und Forschungsförderung des Landes Salzburg