5600 Amt der Oö. Landesregierung,
Abt. Umwelt- und Anlagentechnik
Einzelbetriebliche Biomasseheizanlagenförderung
Unterstützung des Einbaus einer einzelbetrieblichen
Hackgut-
Pellets- oder
Scheitholzfeuerungsanlage.
für sämtliche natürliche und juristische Personen,
insbesondere Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe.
Zuschuss für
Neuanlage, von
Hackgutfeuerungs- und Pelletsanlagen,
30 % der förderbaren Nettokosten, max. € 2.200,-- je Anlage
Scheitholzfeuerungsanlagen,
25 % der förderbaren Nettokosten, max. € 1.500,-- je Anlage
Impulsförderung für
Umstellung von min. 15 Jahre alten Heizkesseln auf Biomasse
Entsorgung eines Öl- oder Gastanks (min 1000l):
Erhöht maximale Förderung bei Hackgutfeuerungs- und Pelletsanlagen auf € 3.140,-- bei Scheitholzfeuerungsanlagen auf € 2.440,--
Förderbar sind nur Heizanlagen, bei denen eine Typenprüfung hinsichtlich Leistung, Wirkungsgrad und Emission von einer autorisierten Prüfstelle, vorliegt.