5840 Amt der Oö. Landesregierung
Dion. Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz
Wärmepumpenanlagen
Unterstützung der energetischen Nutzung erneuerbarer, alternativer Energien, Klimaschutz - Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Zieles.
Antragsberechtigt sind sämtliche natürliche und juristische Personen, wie
Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe
Gemeinden
Vereine
Konfessionelle Einrichtungen
Förderung von
betriebliche Wärmepumpen und
Wärmerückgewinnungsanlagen
Zuschuss für:
"de minimis" Projekte: max 15 %
zu den umweltrelevanten Investitionskosten
Projekte über "de minimis":
max 40 % zu den umweltrelevanten Mehr-Investitionskosten, aber max. 15 % der umweltrelevanten Investitionskosten.
Maximale Förderhöhe
15 % bei Jahresarbeitszahl >= 4,5
10 % zu
Erdwärme- oder Wasser- Wasser-Wärmepumpe (JAZ >=4)
Tiefenbohrung (Erdwärmesonde) (JAZ >= 3,8)
Luft-Wasser-Wärmepumpe. (JAZ >=3)
Brauchwasserwärmepumpe
Bei integrierter Brauchwasserbereitung: JAZ jeweils um 0,2 vermindert.