5820 Amt der Oö. Landesregierung,
Abt. Umwelt- und Anlagentechnik
Thermische Gebäudesanierung
Unterstützung von Maßnahmen fürInvestitionen in die Gebäudehülle von "NICHT WOHNGEBÄUDEN". Erhöhung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung durch Minimierung von fossilen Energieträgern, durch Verbesserung des Wärmeschutzes, wie:
Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches, der Außenwände oder der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens.
Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Türen
Maßnahmen zur verstärkten passiven Solarnutzung
für sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Beherbergungsbetrieben mit mehr als 10 Betten
Heime
Privatkindergärten, Privatschulen und Privathorte
Büro- und Verwaltungsgebäude (privatwirtschaftlich geführt)
Betriebsstätten, deren interne Wärmegewinnung bekannt ist
Zuschuss (Anschlussförderung an Bundesförderung)
"de-minimis"-Projekte, von10 % der von Kommunalkredit anerkannten Investitionskosten abzüglich der Bundesförderung.
Projekte außerhalb "de-minimis", von max. 40 % der von Kommunalkredit anerkannten Mehrinvestitionskosten, jedoch max. 10 % der gesamten anerkannten umweltrelevanten Investitionskosten abzüglich der Bundesförderung
max. 46.000 Euro pro Projekt