5740 Amt der Oö. Landesregierung,
Abt. Umwelt- und Anlagentechnik
Biogene Einzelfeuerungsanlagen
Unterstützung von Maßnahmen zur
Errichtung von biogenen Einzelfeuerungsanlagen
(Hackgut- und Pelletsanlagen).
für sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe
Gemeinden
Vereine
konfessionelle Einrichtungen
Zuschuss von maximal 20 % - vorrangig in Form einer "de-minimis"-Beihilfe).
Bedingungen:
Automatische Beschickung
Deutlicher emissionstechnischer Fortschritt
Typenprüfung
Keine technische Anschlussmöglichkeit an eine biogene
Fern-Nahwärmegemeinschaftsanlage innerhalb von 35 m
(Luftlinie zum Gebäude)