490 Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Betriebliche Umweltförderung
Unterstützung von Unternehmen in NÖ bei der Durchführung von Umweltschutzinvestitionen. Diese Förderung kann mit
Förderungen der Kommunalkredit kombiniert werden.
Die geförderten Investitionen müssen überwiegend dem Schutz der Umwelt vor betrieblichen Emissionen und nicht dem
Betriebszweck dienen, z.B.:
Vermeidung von Luft- und Wasserverunreinigungen sowie von Geruchs-, Staub-, Rauch- und Lärmbelästigungen.
Abfallvermeidung im Rahmen der Betriebstätigkeit, keine wesentliche Erweiterung des betrieblichen Leistungsangebotes
Einführung nichtfossiler Energieträger bei gleichzeitiger
Einsparung von Energie (z.B.: Hackschnitzelheizung).
Umweltbedingte Betriebsverlegungen aus Bauland-Wohngebiet oder Kerngebiet in Bauland-Betriebsgebiet oder Industriegebiet (nicht aus Mietobjekten!).
Förderungsfähig sind unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
Förderung in Form eines Zuschusses von max. 30% der
förderbaren Projektkosten, max. € 100.000,-- innerhalb von 3 Jahren (de minimis).