3620 BMWA / Wirtschaftskammer
Förderung der Lehrausbildung / Neue Lehrstellen
(Blum-Bonus II)
Unterstützung von neuen Lehrverhältnissen in
neu gegründeten Unternehmen innerhalb von fünf Jahren ab Gründungsdatum
Unternehmen, die erstmals Lehrlinge ausbilden, bis ein Jahr nach Beginn des ersten Lehrverhältnisses
Unternehmen, die Lehrlingsausbildung nach mindestens drei Jahren wieder aufnehmen, bis ein Jahr nach Beginn des ersten neuen Lehrverhältnisses nach der Pause
Ein Unternehmen kann durch dieses Programm nur einmal und für maximal 10 Lehrlinge gefördert werden.
Zuschuss von € 2.000,-, für Lehrlinge deren Eintrittsdatum in ein Lehrverhältnis nach dem 27.6.2008 liegt.
Ein neu gegründetes Unternehmen liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:
Neugründung eines Betriebes durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur
Als Zeitpunkt der Neugründung gilt der letzte Tag des Kalendermonats in dem das Unternehmen erstmals werbend nach außen in Erscheinung tritt.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage eines korrekt ausgefüllten Formulars für NeuFöG (Neugründungs-förderungsgesetz).
Programmlaufzeit: Eintrittsdatum in ein Lehrverhältnis vor dem 31.12.2010