3600 BMWA / Wirtschaftskammer
Förderung der Lehrausbildung / Basisförderung
Unterstützung von Lehrverhältnissen, die
über das ganze Lehrjahr aufrecht waren oder
regulär geendet haben, das heißt
durch Zeitablauf oder
Lehrabschlussprüfung bis max. 10 Wochen vor dem vereinbarten Lehrzeitende.
Lehrzeitanrechnungen oder Lehrzeitverkürzungen werden berücksichtigt, Die Förderung wird in diesem Fall für die im antragstellenden Unternehmen verbrachte Lehrzeit berechnet, nach der Formel:
(12 - Anrechnung für das LJ in Monaten) /
12 * Förderhöhe im betreffenden LJ oder
(365 - Anrechnung für das LJ in Tagen) /
365 * Förderhöhe im betreffenden LJ
Die Förderung kann für Lehrlinge in Anspruch genommen werden, deren Eintrittsdatum in ein Lehrverhältnis nach dem 27.06.2008 liegt
Zuschuss, im Nachhinein, in der Höhe von
drei Lehrlingsentschädigungen für das 1. Lehrjahr
zwei Lehrlingsentschädigungen für das 2. Lehrjahr
eine Lehrlingsentschädigung für das 3. oder 4. Lehrjahr
drei Lehrlingsentschädigungen für alle Lehrjahre bei integrativer Berufsausbildung - Teilqualifizierung.
Zur Berechnung des Zuschusses wird die kollektivvertragliche Lehrlingsentschädigung ohne Sonderzahlungen im letzten vollen Monat des betreffenden Lehrjahres herangezogen.
Programmlaufzeit: kein Ende definiert