3640 BMWA / Wirtschaftskammer
Förderung der Lehrausbildung /
Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit
Achtung: Diese Förderart ist bis auf weiteres ausgesetzt!
Unterstützung von Unternehmen, deren Lehrlinge zur Hälfte der Lehrzeit an einem qualitätsbezogenen Ausbildungsnachweis teilnehmen (Praxistest).
Voraussetzungen sind:
Ausbildungsdokumentation durch das Unternehmen.
Teilnahme aller Lehrlinge des Jahrganges oder Lehrjahres am Praxistest.
Durchführung der Praxistests in der Arbeitszeit oder unter Anrechnung auf die Arbeitszeit.
Positive Absolvierung des Praxistests, bei:
Lehrzeit 4 Jahre: im Lehrmonat 16 bis 32
Lehrzeit 3,5 Jahre: im Lehrmonat 14 bis 28
Lehrzeit 3 Jahre: im Lehrmonat 12 bis 24
Lehrzeit 2,5 Jahre: im Lehrmonat 10 bis 20
Lehrzeit 2 Jahre: im Lehrmonat 8 bis 16
Wenn bei Doppellehren ein Praxistest über beide Lehrberufe nicht möglich ist, müssen zwei Praxistests absolviert werden!
Zuschuss pro Lehrling
mit positivem Praxistest in der Höhe von € 3.000,- oder
bei negativem Praxistest in der Höhe von € 1.500,-, wenn
die entsprechenden Inhalte ausreichend vermittelt wurden (Ausbildungsdokumentation zur Zeit des Tests)
auf die festgestellten Defizite verstärkt eingegangen wird (weiterführende Ausbildungsdokumentation)
die Lehrabschlussprüfung beim ersten Antreten bestanden wird
Programmlaufzeit: kein Ende definiert