3660 BMWA / Wirtschaftskammer
Förderung der Lehrausbildung /
Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
Unterstützung von Unternehmen, deren Lehrlinge eine zwischen- oder überbetriebliche Ausbildungsmaßnahme absolviert haben:
a) Vorgeschriebene Ausbildungsverbundmaßnahmen
b) Ausbildungsverbundmaßnahmen im Rahmen des Berufsbildes, zur Hebung der Ausbildungsqualität.
c) Zusatzausbildungen, die über das Berufsbild hinausgehen
d) Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungen (LAP), wenn dazu nicht eine Lehrzeitverlängerung erfolgt ist
e) Vorbereitungskurse auf LAP außerhalb des Betriebs.
Fördervoraussetzung ist eine Anrechnung auf die Arbeitszeit.
Ausgeschlossen sind reine Produktschulungen, Standard-ausbildungsprogramme (verbindliche Grundausbildung), etc.
Zuschuss pro Lehrling für:
a) - c): 75 % der Kurskosten; max. € 1.000,00 über die gesamte Ausbildung, max € 10.000,- pro Kalenderjahr und Unternehmen. Ab 40 Lehrlingen steigt die Deckelung um € 1.000,- und je 10 weitere Lehrlinge um zusätzliche Euro 1.000,00 pro Kalenderjahr. Stichtag für die Lehrlingszahl: der letzte 31.12. Bei Ausbildung in einem anderen Betrieb oder einer Ausbildungseinrichtung: max. € 40,- pro Tag.
d): 75 % der Kurskosten, max € 250,- über die gesamte Ausbildung, max. € 2.500,- pro Kalenderjahr und Unternehmen.
e): 100% der Bruttolehrlingsentschädigung im Ausmaß der Kurszeiten (Unterrichtseinheiten)
Programmlaufzeit: kein Ende definiert