3680 BMWA / Wirtschaftskammer
Förderung der Lehrausbildung / Weiterbildung der Ausbilder
Unterstützung von Unternehmen bei Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder mit einer Mindestdauer von 8 Stunden.
Die Förderung der Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder ist an eine inhaltliche Prüfung durch die Lehrlingsstelle der WK gebunden.
Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen mit Bezug zur Ausbilderqualifikation, wie:
Persönlichkeitsbildung
Ausbildungsrecht
Pädagogik/Psychologie,
Suchtprävention
Diversity, Umgang mit Migranten
Nicht gefördert werden beruflich-fachliche Weiterbildungen.
Zuschuss pro Ausbildner:
75 % der Kurskosten, max. € 1.000,-- pro Ausbilder und Kalenderjahr zu:
Kursgebühr
Lehrmittel
Prüfungsgebühren
Aufwand für Fahrten und Unterkunft, max. € 30,- pro Tag.
Voraussetzungen:
die gesamten Ausbildungskosten werden vom Unternehmen getragen.
Vorlage einer Teilnahmebestätigung
Vorlage einer Zahlungsbestätigung
Programmlaufzeit: kein Ende definiert