3720 BMWA / Wirtschaftskammer
Förderung der Lehrausbildung /
Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
Unterstützung von Unternehmen bei folgenden Kosten:
a) bei Wiederholung einer Klasse zum Abschluss der BS
b) für Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der BS oder - bei Lehrlingen, die keinen positiven Berufsschulabschluss haben - auf die theoretische Lehrabschlussprüfung
c) Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau in den Bereichen Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund
Zuschuss für:
a): 100% der Bruttolehrlingsentschädigung/des Lohns während der Zeit des zusätzlichen Berufsschulunterrichts und anfallende Aufwendungen der Betriebe für korrespondierende Internatskosten.
b) und c): 100 % der Kurskosten, max. € 1.000,00 pro Lehrling über die gesamte Ausbildung bei einem Lehrbetrieb:
Kursgebühr
Lehrmittel
Prüfungsgebühren
Aufwand für Fahrten und Unterkunft, max. € 12,60 pro Tag, max. € 264,- pro Monat.
Programmlaufzeit: kein Ende definiert