3700 BMWA / Wirtschaftskammer
Förderung der Lehrausbildung /
Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
Unterstützung von Unternehmen, deren Lehrabsolventen Lehrabschlussprüfungs-Ergebnisse
mit Auszeichnung oder
mit gutem Erfolg
beim erstmaligen Antreten zu einer Lehrabschlussprüfung im betreffenden Lehrverhältnis erreichen.
Voraussetzungen sind:
der Kandidat muss zumindest die letzten 12 Monate vor Beendigung der Lehrzeit beim antragstellenden Unternehmen gelernt haben.
die Prüfung hat im erlernten Lehrberuf stattgefunden
die Lehrabschlussprüfung hat max. 12 Monate nach Ende der Lehrzeit stattgefunden.
Zuschuss pro Lehrabschlussprüfung:
mit gutem Erfolg € 200,-
mit Auszeichnung € 250,-
Programmlaufzeit: kein Ende definiert