Industrie,Investitionen Dynamische Unternehmen in Gewerbe ,Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds förderung,KWF,Kärnten Förderungen,Kärnten Förderungen,Förderungen Kärnten,Förderungen,Förderberatung,AEDOS Management"> Industrie,Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds förderung,KWF,Kärnten Förderungen,Kärnten Förderungen,Förderungen Kärnten,Förderungen,Förderberatung,AEDOS Management">
9380 Investitionen von Dynamischen Unternehmen in Gewerbe und Industrie«
1 Wer wird gefördert?
1.1 Förderungswerber
1.1.1 Natürliche oder nicht natürliche Personen aus den Bereichen Gewerbe,
Industrie oder produktionsnahe Dienstleistungen (Unternehmen,
die technisches Know-how und neue Technologien zur wesentlichen
Produkt- und Verfahrensverbesserung [Stand der Technik] ins Unternehmen
transferieren), die ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)1 im
Sinne der Kriterien des EU-Beihilfenrechts betreiben oder gründen.
Große Unternehmen sind nur im Rahmen einer »De-minimis«-Beihilfe
förderbar.
1.1.2 Mindestvoraussetzungen:
a) stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und positive
Erfolgsaussichten; der Nachweis kann anhand der Kriterien des Unternehmensreorganisationsgesetzes
erfolgen (Eigenmittelquote von
mehr als 8% und fiktive Schuldentilgungsdauer unter 15 Jahren)
b) Gewerbeberechtigung
c) Betriebsstätte in Kärnten
1.2 Nicht Förderungswerber
a) Unternehmen in Schwierigkeiten
b) Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer
früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit
und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen
Markt nicht Folge geleistet haben
c) Unternehmen aus dem Bereich Handel
d) Unternehmen aus den Bereichen Bank, Versicherung, Finanzdienstleistung,
Unternehmensberatung, Immobilien- und Vermögenstreuhänder
e) Unternehmen aus den Bereichen Straßengüter- und Luftverkehr.
f) Unternehmen aus dem Bereich Tourismus und Freizeitwirtschaft
1 Definition KMU siehe Website des KWF unter www.kwf.at/kmu
Seite 3 | 9 KWF-Programm »Investitionen von dynamischen Unternehmen in Gewerbe u. Industrie« 4.0-08 21.04.2009
2 Was wird gefördert?
2.1 Förderbare Projekte
a) Betriebsansiedlungs- oder Neugründungsprojekte
b) Projekte zur Durchführung von Produkt- oder Verfahrensinnovationen
c) wesentliche Kapazitätsausweitungen mit einer grundlegenden Verbesserung
der betrieblichen Produktionsstruktur
d) Projekte zur Unternehmensentwicklung in Richtung Realisierung
eines Leitprojekts
e) Projekte im Rahmen von Ziel 2- und Ziel 3- sowie anderen EU-Programmen
2.2 Mindestvoraussetzungen
a) Mindestens 25% der förderbaren Projektkosten sind aus eigenen Mitteln
oder über Fremdfinanzierung, die keine öffentliche Förderung
enthält, zu finanzieren.
b) Auf zumutbare Eigenleistung bzw. Selbsthilfe des Förderungswerbers
(Finanzierung aus dem Cash- Flow bzw. vorhandenen Aktiven) ist Bedacht
zu nehmen.
c) Der Projektdurchführungszeitraum soll 2 Jahre nicht überschreiten.
d) Das förderbare Projekt muss mindestens die Höhe der durchschnittlichen
Normal- AfA der letzten 2 Geschäftsjahre (einschließlich
Leasing- und Mietaufwendungen für Gebäude und Produktionsmittel)
erreichen, jedoch mindestens EUR 50.000,-, bei Kleinstunternehmen
und bei Unternehmen im Bereich der »produktionsnahen Dienstleistungen
« gemäß Punkt 1.1.1 mindestens EUR 25.000,-, betragen.
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3 Welche Kosten werden anerkannt?
3.1 Förderbare Kosten
a) Erstinvestitionen in das Sachanlagevermögen, die aktiviert werden
und mindestens 3 Jahre in der Betriebsstätte des Förderungswerbers
verbleiben.
b) Immaterielle Investitionen in Form von Technologietransfer (z.B. Erwerb
von Patentrechten, Lizenzen, Know-how, Überlassung nicht patentierter
technischer Kenntnisse), die von Dritten zu Marktbedingungen
erworben wurden, aktiviert werden und mindestens 3 Jahre in der
Betriebsstätte des Förderungswerbers verbleiben, bis zu 25% der förderbaren
Kosten.
c) Für produktionsnahe Dienstleistungsunternehmen gemäß Punkt 1.1.1
gilt die anteilige Grenze von Punkt 3.1 lit b) nicht.
d) Investitionen ab einem Finanzierungsvolumen über EUR 50.000,-
können über Leasing, Mietkauf, Kreditkauf oder vergleichbare Produkte
finanziert werden.
Förderbare Kosten werden in den Stufen 1 und 2 gemäß Punkt 4.2.1 bis
maximal EUR 3 Mio. und in Stufe 3 bis maximal EUR 5 Mio. anerkannt.
3.2 Nicht förderbare Kosten
a) Kosten, die vor Antragstellung beim KWF angefallen sind; als Projektbeginn
gilt das Datum der jeweiligen Lieferung bzw. Leistung, der Beginn
der Bauarbeiten, sowie die Leistung von (An-)zahlungen.
b) Ersatzinvestitionen
c) Ankauf von Grundstücken
d) Erwerb von gebrauchten Wirtschaftsgütern
e) Anschaffung von Verkehrs- und Transportmittel
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4 Wie hoch ist die Förderung?
4.1 Art der Förderung
Die Förderung erfolgt durch Gewährung von nicht rückzahlbaren
Zuschüssen.
4.2 Ausmaß der Förderung
4.2.1 Die Förderung beträgt 10% bis maximal 20% (inklusive Bundesbzw.
EU-Förderungen) der förderbaren Kosten.
Die Förderhöhe unterliegt einer Bewertung durch folgende Kriterien:
• Innovations- und Technologieorientierung
(des Projekts bzw. des Unternehmens und eine dazugehörige F&EÜberleitung)
• Unternehmens- und Beschäftigungswachstum
(maßgebliche qualitative Beschäftigungs- und Wachstumseffekte
und dynamische Entwicklung des Unternehmens)
• unternehmerische Kompetenz und Wettbewerbsfähigkeit
(wirtschaftliche Gesundheit und Umsetzungsfähigkeit des Unternehmens)
• förderbare Projektkosten größer als doppelte Normal- AfA der letzten
2 Geschäftsjahre (inkl. Leasing- und Mietaufwendungen)
a) Stufe 1: 10% bei Erfüllung eines Kriteriums (z.B. reine Kapazitätsausweitung,
Veränderung der betrieblichen Produktionsabläufe)
b) Stufe 2: 15% bei Erfüllung zweier Kriterien (z.B. Projekte zur Durchführung
von Produkt- und Verfahrensinnovationen)
c) Stufe 3: bis zu 20% bei Erfüllung aller Kriterien (z.B. Unternehmensgründung,
Projekte zur Durchführung von Produkt- und Verfahrensinnovationen
mit einem maßgeblichen Wachstumseffekt, Projekte mit
Investitionskosten im Rahmen einer Unternehmensentwicklung zur
Realisierung eines Leitprojekts)
Die maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht sind
jedenfalls einzuhalten.2
4.2.2 Im Rahmen von leasingfinanzierten Projekten (bzw. bei alternativen
Finanzierungsinstrumenten z.B. Kreditkauf, Mietkauf) behält sich der
KWF das Recht vor, die KWF-Förderung zu kürzen.
2 Siehe