9540 Programm »Impulsprojekte« / (»Innovationsförderung für KMU - Unternehmensdynamik«
1 Wer wird gefördert?
1.1 Förderungswerber
Förderungswerber können natürliche oder nicht natürliche Personen sein,
die im Rahmen eines von der EU beihilferechtlich genehmigten Programms
durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS), die Österreichische
Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) oder durch eine andere
Förderungseinrichtung des Bundes oder der EU aufgrund einer bereits
abgeschlossenen Förderungsvereinbarung gefördert werden. Das gesamte
Projekt oder ein relevanter Anteil des Projektes muss in Kärnten realisiert
werden.
1.2 Nicht Förderungswerber
a) Unternehmen in Schwierigkeiten
b) Unternehmen, die nach den Regelungen der jeweiligen Bundes- oder
EU-Richtlinie nicht gefördert werden können.
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2 Was wird gefördert?
2.1 Förderbare Projekte
Projekte, die im Rahmen folgender Bundesförderprogramme unterstützt
werden:
a) AWS: »Jungunternehmer-Förderung (einschließlich Gründungs- und
Nachfolgebonus)«
b) AWS: »Innovationsförderung für KMU-Prämienförderung«
c) ÖHT: »TOP Tourismus-Förderung 2007 - 2013«
d) ÖHT: »Jungunternehmerförderung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
2007 - 2013«
e) ÖHT: »Richtlinie ERP-Tourismuswirtschaft«
3 Welche Kosten werden anerkannt?
3.1 Förderbare Kosten
Maximal jene Kosten, die von der AWS, ÖHT oder einer anderen Förderungseinrichtung
des Bundes oder der EU als förderungswürdig anerkannt
wurden.
3.2 Nicht förderbare Kosten
Kosten, die vor Antragstellung beim KWF oder einer Bundesförderstelle
bzw. der zuständigen EU-Stelle, angefallen sind. Als Projektbeginn gilt
das Datum der jeweiligen Lieferung bzw. Leistung, der Beginn der Bauarbeiten,
sowie die Leistung von (An-)zahlungen.
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4 Wie hoch ist die Förderung?
4.1 Art der Förderung
Die Förderung erfolgt durch
a) Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen
b) Gewährung von nicht rückzahlbaren Zinsenzuschüssen
4.2 Ausmaß der Förderung
Die Höhe der Förderung orientiert sich an der, durch die AWS, ÖHT oder
der jeweiligen Förderungseinrichtung des Bundes oder der EU gewährten
Förderung. Die Förderung des KWF beträgt maximal die Höhe der Förderung
der jeweiligen Bundesförderstelle oder der EU.
Der Förderzuschuss des KWF beträgt wie folgt:
a) AWS: Teil A »Jungunternehmer-Förderung (einschließlich Gründungsund
Nachfolgebonus)«
- Gründungs- |Nachfolgebonus: max. 5% der förderbaren Ansparleistung
- Jungunternehmerprämie: max. 5 % der förderbaren Kosten.
b) AWS: Teil B »Innovationsförderung für KMU«:
- max. 5 % der förderbaren Kosten.
c) ÖHT: TOP Tourismus-Förderung 2007 - 2013
• Teil A: Investitionen bis EUR 1 Mio. Projektkosten:
- betriebliche Investitionen: Der Einmalzuschuss beträgt max. die
Höhe des Förderbarwertes des Bundes (geförderter ÖHT Kredit -
2% Zinsenzuschuss auf 10 Jahre)
- Infrastrukturinvestitionen: Der Einmalzuschuss beträgt max. die
Höhe des Förderbarwertes des Bundes (geförderter ÖHT Kredit -
1,5% Zinsenzuschuss auf 10 Jahre)
• Teil A: Investitionen ab EUR 1 Mio. Projektkosten:
- betriebliche Investitionen max. 2 % p. a. Zinsenzuschuss der Berechnungsgrundlage
(maximales förderbares Kreditvolumen
EUR 4 Mio.) der ÖHT
- Infrastrukturinvestitionen max. 1,5 % p. a. Zinsenzuschuss der
Berechnungsgrundlage (maximales förderbares Kreditvolumen
EUR 4 Mio.) der ÖHT
• Teil B: TOP - Beratung und Ausbildung (»De-minimis« Förderung)
- max. 25 % der Bemessungsgrundlage (förderbare Kosten) der
ÖHT
• Teil C: TOP - Kooperationen (»De-minimis« Förderung)
- max. 25 % der Bemessungsgrundlage (förderbare Kosten) der
ÖHT
d) ÖHT: Tourismus Jungunternehmerförderung 2007-2013
• Investitionen bis EUR 1 Mio. Projektkosten:
- betriebliche Investitionen max. 5,0 % der Berechnungsgrundlage
(förderbaren Kosten) der ÖHT
- Infrastrukturinvestitionen max. 6,25 % der Berechnungsgrundlage
(förderbaren Kosten) der ÖHT
e) ÖHT: »Richtlinie ERP-Tourismuswirtschaft«
• Der Einmalzuschuss beträgt max. die Höhe des Förderbarwertes
des Bundes (Barwert des geförderten ERP-Kredites)
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Die maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht sind
jedenfalls einzuhalten.