Förderung Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds: Unternehmensdynamik KMU (AWS-Anschluss)


9540 Programm »Impulsprojekte« / (»Innovationsförderung für KMU - Unternehmensdynamik«

1 Wer wird gefördert?

1.1 Förderungswerber

Förderungswerber können natürliche oder nicht natürliche Personen sein,

die im Rahmen eines von der EU beihilferechtlich genehmigten Programms

durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS), die Österreichische

Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) oder durch eine andere

Förderungseinrichtung des Bundes oder der EU aufgrund einer bereits

abgeschlossenen Förderungsvereinbarung gefördert werden. Das gesamte

Projekt oder ein relevanter Anteil des Projektes muss in Kärnten realisiert

werden.

1.2 Nicht Förderungswerber

a) Unternehmen in Schwierigkeiten

b) Unternehmen, die nach den Regelungen der jeweiligen Bundes- oder

EU-Richtlinie nicht gefördert werden können.

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2 Was wird gefördert?

2.1 Förderbare Projekte

Projekte, die im Rahmen folgender Bundesförderprogramme unterstützt

werden:

a) AWS: »Jungunternehmer-Förderung (einschließlich Gründungs- und

Nachfolgebonus)«

b) AWS: »Innovationsförderung für KMU-Prämienförderung«

c) ÖHT: »TOP Tourismus-Förderung 2007 - 2013«

d) ÖHT: »Jungunternehmerförderung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

2007 - 2013«

e) ÖHT: »Richtlinie ERP-Tourismuswirtschaft«

3 Welche Kosten werden anerkannt?

3.1 Förderbare Kosten

Maximal jene Kosten, die von der AWS, ÖHT oder einer anderen Förderungseinrichtung

des Bundes oder der EU als förderungswürdig anerkannt

wurden.

3.2 Nicht förderbare Kosten

Kosten, die vor Antragstellung beim KWF oder einer Bundesförderstelle

bzw. der zuständigen EU-Stelle, angefallen sind. Als Projektbeginn gilt

das Datum der jeweiligen Lieferung bzw. Leistung, der Beginn der Bauarbeiten,

sowie die Leistung von (An-)zahlungen.

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4 Wie hoch ist die Förderung?

4.1 Art der Förderung

Die Förderung erfolgt durch

a) Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen

b) Gewährung von nicht rückzahlbaren Zinsenzuschüssen

4.2 Ausmaß der Förderung

Die Höhe der Förderung orientiert sich an der, durch die AWS, ÖHT oder

der jeweiligen Förderungseinrichtung des Bundes oder der EU gewährten

Förderung. Die Förderung des KWF beträgt maximal die Höhe der Förderung

der jeweiligen Bundesförderstelle oder der EU.

Der Förderzuschuss des KWF beträgt wie folgt:

a) AWS: Teil A »Jungunternehmer-Förderung (einschließlich Gründungsund

Nachfolgebonus)«

- Gründungs- |Nachfolgebonus: max. 5% der förderbaren Ansparleistung

- Jungunternehmerprämie: max. 5 % der förderbaren Kosten.

b) AWS: Teil B »Innovationsförderung für KMU«:

- max. 5 % der förderbaren Kosten.

c) ÖHT: TOP Tourismus-Förderung 2007 - 2013

• Teil A: Investitionen bis EUR 1 Mio. Projektkosten:

- betriebliche Investitionen: Der Einmalzuschuss beträgt max. die

Höhe des Förderbarwertes des Bundes (geförderter ÖHT Kredit -

2% Zinsenzuschuss auf 10 Jahre)

- Infrastrukturinvestitionen: Der Einmalzuschuss beträgt max. die

Höhe des Förderbarwertes des Bundes (geförderter ÖHT Kredit -

1,5% Zinsenzuschuss auf 10 Jahre)

• Teil A: Investitionen ab EUR 1 Mio. Projektkosten:

- betriebliche Investitionen max. 2 % p. a. Zinsenzuschuss der Berechnungsgrundlage

(maximales förderbares Kreditvolumen

EUR 4 Mio.) der ÖHT

- Infrastrukturinvestitionen max. 1,5 % p. a. Zinsenzuschuss der

Berechnungsgrundlage (maximales förderbares Kreditvolumen

EUR 4 Mio.) der ÖHT

• Teil B: TOP - Beratung und Ausbildung (»De-minimis« Förderung)

- max. 25 % der Bemessungsgrundlage (förderbare Kosten) der

ÖHT

• Teil C: TOP - Kooperationen (»De-minimis« Förderung)

- max. 25 % der Bemessungsgrundlage (förderbare Kosten) der

ÖHT

d) ÖHT: Tourismus Jungunternehmerförderung 2007-2013

• Investitionen bis EUR 1 Mio. Projektkosten:

- betriebliche Investitionen max. 5,0 % der Berechnungsgrundlage

(förderbaren Kosten) der ÖHT

- Infrastrukturinvestitionen max. 6,25 % der Berechnungsgrundlage

(förderbaren Kosten) der ÖHT

e) ÖHT: »Richtlinie ERP-Tourismuswirtschaft«

• Der Einmalzuschuss beträgt max. die Höhe des Förderbarwertes

des Bundes (Barwert des geförderten ERP-Kredites)

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Die maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht sind

jedenfalls einzuhalten.


Stichworte:

Förderung, Investition, Technologie, Innovation, Entwicklung, Finanzierung,





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