160 Austria Wirtschaftsservice
Förderung von Teilzeitarbeitsplätzen (von Eltern)
Förderung der erhöhten Aufwendungen im Zusammenhang mit Teilzeitarbeit, einschließlich der erforderlichen Einrichtung von Ersatzarbeitsplätzen, für Eltern
deren Kind nach dem 30. Juni 2004 geboren wurde,
oder wo zumindest die Mutter sich am 1. Juli 2004
in einem Beschäftigungsverbot nach der Geburt oder sich ein Elternteil in Karenz oder Teilzeitbeschäftigung befand.
die zuvor mindestens 3 Jahre beim selben Dienstgeber
durchgehend beschäftigt waren und
die Teilzeitbeschäftigung längstens bis Ende des siebenten Lebensjahres oder dem Schuleintritt des Kindes beginnen.
Unterstützung für
Anschaffung von Büromöbel, Hard- und Software, Betriebs- und Geschäftsausstattung) und
Aufwendungen für Beratung im Zusammenhang mit der
Reorganisation der Arbeitsabläufe
Förderart und -höhe:
a) Zuschuss in Höhe von bis zu 30% der förderbaren Investitionen und Aufwendungen, maximal jedoch EUR 2.000,—
je zusätzlichem, durch eine Teilzeitvereinbarung bedingten Arbeitsplatz,--, zusätzlich
b) Pauschalzuschuss von EUR 500,— pro vereinbarter
förderbarer Teilzeitbeschäftigung-