1070/1080/1090/1100 Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Start-Up Förderung
Förderung von Forschung und Entwicklung in technologieorientierten Unternehmen:
max 6 Jahre nach Gründung
mit max. 249 Mitarbeitern
Jahresumsatz <= € 50 Mio. oder Bilanzsumme <= € 43 Mio.
Beteiligung durch ein Großunternehmen von max. 25 %.
Die förderbaren Projektkosten umfassen
Personalaufwand inkl. Gemeinkosten
dem Projekt direkt zurechenbarer Sachaufwand
dem Projekt direkt zurechenbare Investitionen
Die Hauptkriterien für eine positive Beurteilung sind der Innovationsgehalt, das technologisches Entwicklungsrisiko, die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Projekts und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers.
Förderung in der Höhe von bis zu 70 % der förderbaren Projektkosten in Form eines Mix aus
Zuschuss in der Regel 20% der förderbaren Kosten und
FFG-Darlehen (dzt. 2,0% p.a., endfällig 5 Jahre nach Ende des Projektes).
Option auf Umwandlung des Darlehens in Besserungsschein.