1185 Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Brückenschlagprogramm
Förderung von Projekten, die nicht "reif genug" sind, um von FFG Basisprogramm akzeptiert zu werden, somit Projekte mit noch überwiegendem Grundlagenforschungscharakter.
NICHT auf Technologie beschränkt, es sind Anträge aus allen wissenschaftlichen Disziplinen möglich.
Mindestens ein Forschungsinstitut oder ein Wissenschaftler muss am Projekt beteiligt sein.
Mindestens eine Firma muss als "Verwerter" am Projekt beteiligt sein und
a) das Projekt mit finanzieren (bis zu 20% als Sach- oder Eigenleistung). Mindestens 80% der Projektkosten müssen beim wissenschaftlichen Partner anfallen.
=> Maximale Förderhöhe 75% Zuschuss
b) den größeren Teil des Projekts selbst durchführen, wobei mindestens 30% der Projektkosten beim wissenschaftlichen Partner anfallen.
=> Maximale Förderhöhe 60% Zuschuss
Die Projektlaufzeit darf max. 3 Jahre betragen.
Zuschuss von bis zu 60% (Variante b) oder bis zu 75% (Variante a) zu den gesamten Projektkosten.
Mehrere Ausschreibungen pro Jahr.
Einreichungsfrist ab 1. Dezember 2010 bis 24. März 2011