337 Arbeitsmarktservice Österreich
Förderung von Ersatzkräften während Elternteilzeitkarenz
Unterstützung von Betrieben zur Einstellung arbeitsloser Personen als Ersatzarbeitskräfte während der Elternteilzeitkarenz von Mitarbeitern.
Gefördert wird die Anstellung von Personen, die mindestens 1 Monat arbeitslos gemeldet waren und die innerhalb von 3 Monaten nach Wechsel zur Elternteilzeitkarenz als Ersatzarbeitskraft angestellt werden.
Gefördert werden
Zuschuss von 33,3% zur Summe des Bruttogehalts + 50 % Nebenkostenpauschale, maximal bis zu einer Höhe des Bruttogehalts, die der ASVG-Höchstbemessungsgrundlage bei Vollzeitbeschäftigung entspricht.
Zuschuss von 50% zu externen Qualifizierungskosten für die Ersatzarbeitskraft.
Die Förderung wird 4 Monate oder für die Dauer der Beschäftigung gegeben, wenn diese kürzer besteht.
Es ist erforderlich, dass spätestens ein Monat nach Beginn der Beschäftigung mit der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufgenommen wird.