Förderungen AMS: Förderungen für Einstellung von Menschen mit Behinderung


Förderungen für Einstellung von Menschen mit Behinderung

Unterstützung für die Beschäftigung von MitarbeiterInnen mit Behinderung. Jugendliche werden besonders berücksichtigt, gefördert werden können hier Unternehmen mit Lehrberechtigung laut Berufsausbildungsgesetz.

Lehrausbildung für Jugendliche mit Behinderung

Zuschuss zu Personalkosten

unter 19 Jahren

über 19 Jahren

Die Förderdauer kann die gesamte Lehrzeit umfassen.

Eingliederungsbeihilfe* für Mitarbeiter mit Behinderung

Zuschuss zu den Personalkosten (Bruttogehalt + 50% LNK)

Beantragung bei der Geschäftsstelle des AMS, bei der die/der Arbeitsuchende vorgemerkt ist, Kontaktnahme vor Aufnahme des Dienstverhältnisses! Arbeitszeit von mindestens der Hälfte der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden, mindestens kollektivvertragliche Entlohnung. Regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen sind möglich!


Stichworte:

Förderung, Investition, Technologie, Innovation, Entwicklung, Finanzierung,





Förderungsübersicht 


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