332 Arbeitsmarktservice Österreich
Förderungen für Einstellung von Menschen mit Behinderung
Unterstützung für die Beschäftigung von MitarbeiterInnen mit Behinderung. Jugendliche werden besonders berücksichtigt, gefördert werden können hier Unternehmen mit Lehrberechtigung laut Berufsausbildungsgesetz.
Lehrausbildung für Jugendliche mit Behinderung
Zuschuss zu Personalkosten
unter 19 Jahren
In Betrieben max. zu € 302,- monatlich.
In Ausbildungseinrichtungen max. € 453,- monatlich.
über 19 Jahren
In Betrieben und
Ausbildungseinrichtungen max. € 755,-monatlich,
wenn ein mindestens kollektivvertraglicher Hilfsarbeiterlohn vereinbart ist, können Jugendliche gefördert werden.
Die Förderdauer kann die gesamte Lehrzeit umfassen.
Eingliederungsbeihilfe* für Mitarbeiter mit Behinderung
Zuschuss zu den Personalkosten (Bruttogehalt + 50% LNK)
in den ersten 6 Monaten max. 100%,
danach max. 66,7%, für max. 2 Jahre.
Beantragung bei der Geschäftsstelle des AMS, bei der die/der Arbeitsuchende vorgemerkt ist, Kontaktnahme vor Aufnahme des Dienstverhältnisses! Arbeitszeit von mindestens der Hälfte der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden, mindestens kollektivvertragliche Entlohnung. Regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen sind möglich!