340 Arbeitsmarktservice Österreich
"COME BACK" Eingliederungsbeihilfe
Förderung der Einstellung von Mitarbeitern für alle Arbeitgeber durch Zuschuss zu den Lohnkosten.
Gefördert werden kann die Einstellung von folgenden Personenkreisen:
vorgemerkte Arbeitslose
ab 45 Jahren (bei Frauen) oder
ab 50 Jahren (bei Männern) oder
Arbeitsuchende, die mindestens
6 Monate (bei Personen unter 25 Jahren) bzw.
12 Monate (bei Personen ab 25 Jahren)
arbeitslos vorgemerkt sind
Personen, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit
(z.B. aufgrund von Betreuungspflichten), bedroht sind
Die Förderung wird jeweils nach Maßgabe der Budgets der regionalen AMS gegeben und ist daher regional unterschiedlich.
Zuschuss zu Personalkosten neu eingestellter Mitarbeiter; die Förderhöhe wird im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischem Erfordernis zwischen AMS und dem Unternehmen vereinbart. Die Beihilfe wird maximal zwei Jahr gewährt.