335 Arbeitsmarktservice Österreich
Altersteilzeit
Unterstützung von Betrieben zur Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer mit verringerter Arbeitszeit bis zur Pensionierung, die mindestens 3 Monate im Unternehmen beschäftigt waren.
Gefördert werden die Personalkosten von Dienstnehmern, die spätestens 5 Jahre nach dem Übertritt in die Altersteilzeitarbeit das Regelpensionsalter für die Alterspension erreichen und deren Stundenanzahl um 40-60% reduziert wird, wobei sich ihr Gehalt jedoch nur um die halbe Stundenreduktion verringert ("Überzahlung").
Übergangsregel für 2010 gilt für:
Frauen, die in diesem Jahr 53 Jahre oder älter bzw.
Männer, die in diesem Jahr 58 Jahre oder älter sind.
Für diese kann Altersteilzeitgeld bis zur Erreichung des frühestmöglichen Pensionsanfallsalters bezogen werden, auch wenn der Bezugszeitraum 5 Jahre überschreitet.
Die volle Förderung kommt nur bei der Einstellung einer Ersatzarbeitskraft in Ansatz, ohne Ersatzarbeitskraft die Hälfte.
Zuschuss zur "Überzahlung" im Ausmaß von bis zu 100%;d.h. AMS bezahlt das Bruttogehalt + Lohnnebenkosten der "Überzahlung voll oder teilweise.
Zum Beispiel: bei einer Reduktion der Arbeitszeit um 50% (auf 50%) erfolgt eine Reduktion des Bruttogehalts um nur 25% (auf 75%); die Differenz von 25% + Lohnnebenkosten wird vom AMS bezahlt.