342 Arbeitsmarktservice Österreich
Beihilfe zum Solidaritätsprämienmodell
Unterstützung von Unternehmen mit Mitarbeitern, die ihre Arbeitszeit (um bis zu 50%) reduzieren wollen, wobei sich ihr Gehalt jedoch nur um die halbe Stundendifferenz verringert.
Voraussetzung ist die Einstellung einer Ersatzarbeitskraft im Ausmaß der Arbeitszeitreduktion.
Laufzeit grundsätzlich 2 Jahre, bei Ersatzarbeitskraft mit mehr als 45 Laufzeit 3 Jahre.
Zuschuss zu Personalkosten; AMS bezahlt 100% des Bruttogehalts + Lohnnebenkosten der "Überzahlung" des (zeitreduzierten) Arbeitnehmers; z.B. Reduktion der Arbeitszeit auf 50%, Reduktion des Bruttogehalts auf 75%, Differenz von 25% + LNK wird vom AMS bezahlt.