341 Arbeitsmarktservice Österreich
Ein-Personen-Unternehmen
Förderung der Anstellung des ersten Mitarbeiters durch Ein-Personen-Unternehmen.
Diese Förderung können EPU dann erhalten, wenn der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin über eine Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach GSVG verfügt und erstmalig, oder nach fünf Jahren wieder, ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in diesem Unternehmen vereinbart wird.
Gefördert werden kann das vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis von arbeitslosen Personen,
die mindestens zwei Wochen beim AMS vorgemerkt sind oder
unmittelbar nach Ihrer abgeschlossenen Ausbildung stehen.
Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Arbeitszeit umfassen.
Zuschuss in Höhe von 25% des laufenden Bruttoentgelts, max. der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage für das laufende Bruttoentgelt für eine Vollzeitbeschäftigung.
Laufzeit: max. ein Jahr oder Dauer des Arbeitsverhältnisses (wenn kürzer), min. zwei Monate.
Antragstellung innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses.